Hunde richtig halten!
Sachkundenachweis für Hundehalter
nach Art. 68 TschV
Art. 68 Anforderungen bei der Hundehaltung1 Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
2 Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als:a.Ausbilderin oder Ausbilder für Hundehalterinnen und Hundehalter nach Artikel 203; b. Spezialistin oder Spezialist zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden.
nächster Termin für SKN Theorie:
Samstag 7. August 2010 von 13.00 bis ca. 17.00 Uhr
als Tageskurs mit Abgabe des theoretischen SKN
in 4317 Wegenstetten, Hauptstrasse 26
Anmeldung direkt übers Internet mit dem Formular <<hier klicken>> oder per Word-Dokument <<hier klicken>> Fragen zur Anmeldung unter 076 381 81 57, Denise Stalder |
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